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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

01 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen SEONOOBS.DE, einem Angebot von creativedesign.berlin, Inhaber Dirk Golisch, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

02 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist nennen. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Art, Umfang, Ergebnisse, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung.

Die Parteien benennen fachlich und organisatorisch geeignete Ansprechpersonen. Erklärungen und Freigaben dieser Personen dürfen im üblichen Projektumfang als verbindlich behandelt werden, solange keine geänderte Vertretungsbefugnis mitgeteilt wurde.

03 Leistungen und Termine

Wir erbringen die vereinbarten Beratungs-, Analyse-, Strategie-, Content-, SEO-, GEO-, Design- oder technischen Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Soweit kein konkreter Erfolg als Werk geschuldet ist, handelt es sich um Dienstleistungen. Rankings, Traffic, KI-Zitationen, Umsätze oder Freigaben durch Plattformen können nicht garantiert werden, weil sie von Systemen und Entscheidungen Dritter abhängen.

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögert sich das Projekt durch fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungen oder Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs, verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen. Qualifizierte Unterauftragnehmer dürfen eingesetzt werden; wir bleiben für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

04 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten, Freigaben, Inhalte und Ansprechpersonen bereit. Er informiert uns über technische, rechtliche und organisatorische Besonderheiten, die für die Leistung relevant sind. Überlassene Materialien müssen in einem üblichen, nutzbaren Format vorliegen.

Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken, Bilder, Software und Zugänge rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er prüft Konzepte, Inhalte, Implementierungen und Reports innerhalb einer angemessenen Frist und teilt erkennbare Fehler oder Bedenken nachvollziehbar mit.

05 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungswünsche werden hinsichtlich Aufwand, Auswirkungen, Terminen und Vergütung bewertet. Bis zur Einigung bleibt der ursprünglich vereinbarte Umfang maßgeblich. Analyse und Vorbereitung größerer Änderungswünsche können nach Zeitaufwand berechnet werden, wenn sie über eine kurze Klärung hinausgehen.

Wir dürfen Methoden und Arbeitsschritte an neue technische Voraussetzungen, Plattformrichtlinien oder Erkenntnisse anpassen, sofern das vereinbarte Ziel erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

06 Abnahme bei Werkleistungen

Soweit ein abnahmefähiges Werk vereinbart wurde, prüft der Kunde die Leistung nach Bereitstellung. Wesentliche Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen in Textform und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mitzuteilen. Liegen keine wesentlichen Mängel vor, ist die Abnahme zu erklären.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt, die Abnahme trotz Abnahmereife nicht innerhalb einer angemessenen Frist erklärt oder auf eine Abnahmeaufforderung nicht reagiert, obwohl er auf diese Folge hingewiesen wurde. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

07 Vergütung und Auslagen

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen werden als Festpreis, nach Zeitaufwand, als Retainer oder in vereinbarten Teilbeträgen abgerechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Notwendige und zuvor abgestimmte Reise-, Lizenz-, Medien-, Übersetzungs- oder Fremdkosten trägt der Kunde. Bei der Beauftragung externer Leistungen im Namen oder auf Rechnung des Kunden kann ein im Angebot ausgewiesener Koordinationsaufschlag berechnet werden.

08 Rechnungen und Zahlungsverzug

Rechnungen sind, sofern im Angebot kein anderes Zahlungsziel genannt ist, unmittelbar nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugspauschalen.

Bei fälligen, nicht unerheblichen Rückständen dürfen wir weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung zurückhalten. Das gilt nicht, wenn dem Kunden ein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht zusteht. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

09 Mängel und Nachbesserung

Bei berechtigten Mängeln einer Werkleistung erhalten wir zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung. Wir entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen Nachbesserung und Ersatzleistung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.

Ansprüche bestehen nicht für Fehler, die durch nachträgliche Veränderungen des Kunden oder Dritter, ungeeignete Systemumgebungen, fehlende Updates, Bedienfehler, externe Plattformänderungen oder eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Voraussetzungen verursacht wurden.

10 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten, urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Unternehmenszweck eingeräumt.

Vorbestehende Methoden, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Know-how und allgemein verwendbare Bausteine bleiben unser Eigentum. An Drittmaterial gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Rohdaten, offene Arbeitsdateien und Zwischenstände sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11 Schutzrechte Dritter

Werden wegen einer von uns erstellten und vertragsgemäß genutzten Leistung berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, können wir nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen, die Leistung ändern, ersetzen oder den betroffenen Teil gegen Erstattung der darauf entfallenden Vergütung zurücknehmen.

Voraussetzung ist, dass der Kunde uns unverzüglich informiert, keine Ansprüche anerkennt und uns die Abwehr sowie Vergleichsverhandlungen überlässt. Die Regelung gilt nicht, soweit die Verletzung auf Vorgaben, Materialien, Änderungen oder Kombinationen des Kunden beruht.

12 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.

Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust haften wir im gesetzlichen Rahmen nur in Höhe des Aufwands, der bei einer ordnungsgemäßen, dem Risiko entsprechenden Datensicherung des Kunden angefallen wäre. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

13 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim und verwenden sie nur für das Projekt. Ausgenommen sind nachweislich bereits bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene, unabhängig entwickelte oder öffentlich bekannte Informationen sowie gesetzlich erforderliche Offenlegungen.

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit wir für den Kunden als Auftragsverarbeiter tätig werden, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

14 Referenznennung

Eine öffentliche Nennung des Kunden, seines Logos oder von Projektergebnissen als Referenz erfolgt nur, wenn dies im Angebot vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurde. Vertrauliche Inhalte und nicht veröffentlichte Kennzahlen werden nicht ohne Zustimmung offengelegt.

15 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflusses beruhen, etwa Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Infrastrukturausfällen, Streik oder flächendeckenden Störungen externer Plattformen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

16 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot. Projektverträge enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und den Verstoß trotz angemessener Fristsetzung nicht abstellt oder wenn über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird. Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.

17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Wir bleiben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unabhängig davon wirksam. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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